Zur Vollständigkeit eines Gedanken

Denken
Urteilen
Behaupten

Frege, G. (1918 / 1993). Der Gedanke. Eine logische Untersuchung. In: Logische Untersuchungen. Hrsg. und eingeleitet von Günther Patzig. 4. Auflage. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. S.35

Wir unterscheiden 

  1. das Fassen des Gedankens — das Denken,
  2. die Anerkennung der Wahrheit eines Gedankens — das Urteilen*,
  3. die Kundgebung dieses Urteils — das Behaupten.

* Mir scheint, man habe bisher nicht genug zwischen Gedanken und Urteil unterschieden. Die Sprache verleitet vielleicht dazu. Wir haben ja im Behauptungssatze keinen besonderen Satzteil, der dem Behaupten entspricht, sondern daß man etwas behaupte, hegt in der Form des Behauptungssatzes. Im Deutschen haben wir dadurch einen Vorteil, daß Hauptsatz und Nebensatz sich durch die Wortstellung unterscheiden. Dabei ist freilich zu beachten, daß auch ein Nebensatz eine Behauptung enthalten kann und daß oft weder der Hauptsatz für sich noch ein Nebensatz für sich, sondern erst das Satzgefüge einen vollständigen Gedanken ausdrückt.