Logik im Recht

Notwendig
Kontingent
Unmöglich

Joerden, Jan C. (2010). Logik im Recht. Grundlagen und Anwendungsbeispiele. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag. S.200f.

Die […] Begriffe notwendig, unmöglich und kontingent stehen in der logischen Beziehung der Exklusion zueinander, was bedeutet, dass sie nicht gemeinsam vorliegen können (kein Sachverhalt kann zugleich notwendig und unmöglich sein, oder zugleich notwendig und kontingent sein, oder zugleich unmöglich und kontingent sein), aber auch einzeln gegeben sein können oder auch beide nicht gegeben sein können. Letzteres ist genau dann der Fall, wenn der jeweils dritte Begriff gegeben ist (also z.B. ist ein Sachverhalt, der weder notwendig noch unmöglich ist, kontingent). In diesem Sinne ist jeder der drei Grundbegriffe des modallogischen Sechsecks (notwendig, unmöglich und kontingent) durch die Konjunktion der Verneinung (Negation) der jeweils anderen beiden Grundbegriffe ersetzbar. D.h.:

notwendig = nicht unmöglich und nicht kontingent;
unmöglich = nicht kontingent und nicht notwendig;
kontingent = nicht notwendig und nicht unmöglich.